Hier bleiben keine Fragen offen
FAQ
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Gemeinnützig tätige Organisationen, Vereine und Träger können einen Antrag auf Förderung stellen. Wichtig dabei ist die Gemeinnützigkeit!
Welche Finanzierungsarten gibt es?
Ab 2025 wird dein Projekt auf der Basis von Maßnahmenpauschalen und damit als Festbetragsfinanzierung gefördert.
Das bedeutet: Alle deine kalkulierten Ausgaben müssen über die Teilnehmendenpauschale und die Honorarpauschale gedeckt werden. Nähere Infos dazu findest du auf unserem Hinweisblatt zum Projektantrag.
In Ausnahmefällen, also nur dann, wenn ein Projekt nicht über Pauschalen finanziert werden kann, bleibt weiterhin die Möglichkeit ein Projekt auf Basis eines verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplans zu fördern.
In beiden Fällen gilt, dass wir dein Projekt mit Geldern unterstützen, die unbedingt notwendig sind, um die Maßnahmen umzusetzen. Hast du also weietere Mittel zur Verfügung, um dein Projekt zu finanzieren, sollst du diesse bitte auch nutzen.
Wer entscheidet über meinen Projektantrag?
Ob ein beantragtes Projekt bewilligt wird, entscheiden die Mitglieder des Bündnis. In den Bündnissitzungen, die alle 2 Monate stattfinden, beraten die Mitglieder über die Projekte und geben ihr Votum ab.
Wann muss ich meinen Projektantrag einreichen?
Damit dein Antrag rechtzeitig zu einer Bündnissitzung vorliegt, solltest du diesen frühzeitig einreichen. Die Termine für die Abgabefristen findest du bei den Terminen des Bündnis.
Wird mein Antrag trotzdem bearbeitet, auch wenn ich ihn nicht rechtzeitig einreichen kann?
Solltest du es nicht mehr schaffen, deinen Antrag rechtzeitig zur Antragsfrist einzureichen oder du stellst deinen Antrag genau nachdem gerade eine Bündnissitzung stattgefunden hat, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass wir über deinen Antrag entscheiden. Allerdings läuft diese Entscheidung dann über das sogenannte „Umlaufverfahren“. Hier wird dein Antrag nur per E-Mail an die Bündnismitglieder gesendest und diese senden ihr Votum per Mail zurück.
Der Haken: Die Mitglieder können nicht gemeinsam über das Projekt beraten, sondern müssen allein entscheiden. Der Antragstellende hat auch keine Möglichkeit sein Projekt im Vorfeld nochmal vorzustellen und eventuelle Fragen der Mitglieder zu klären. Dazu kommt, dass die Regelungen zur Abstimmung im Umlaufverfahren gegenüber der „normalen“ Abstimmung auch strenger sind. Daher solltest du versuchen, die Antragsfristen einzuhalten!
Wie beantrage ich Fördermittel für mein Projekt?
Zur Beantragung von Fördermitteln findest du in unserem Downloadbereich einen Projektantrag. Du kannst dir diesen herunterladen und schon einmal ansehen.
Hinweis: Bevor du einen Antrag einreichst, setze dich zur Projektberatung mit der Koordinierungs- und Fachstelle in Verbindung!
Tipp: Wir haben zur Beantragung eines Projekts einen kompletten Schritt für Schritt Leitfaden auf unserer Website. Schau dir diesen vorher an!
Für Jugendprojekte haben wir übrigens einen gesonderten Antrag und Förderhinweise. Schau mal hier vorbei: Zum Jugendfonds
Wie grenze ich den Projektzeitraum genau ein?
Der Projektzeitraum hilft dir den Start und das Ende deines Projekts festzulegen, damit du den Überblick nicht verlierst. Gib ihn nicht zu knapp an, sonst könntest du bei deiner Projektumsetzung zeitliche Probleme bekommen. Bedenke nicht nur, wann die Höhepunkte deines Projekts stattfinden, sondern plane auch genug Vor- und Nachbereitung für dein Projekt ein! Ein Projekt beginnt ab dem Tag, an dem du dafür Vorbereitungen triffst, Angebote einholst oder auch deine Öffentlichkeitsarbeit bzw. Werbung für das Projekt startest. Und dein Projekt endet z.B. dann, wenn du auch Nachbesprechungen erledigen konntest und alle Rechnungen eingeflattert sind und du sie bezahlt hast.
Tipp: Plane für Vor- und Nachbereitungszeit ca. je 4 Wochen vor und nach deinen Projekthöhepunkten ein!
Wie unterscheiden sich „Projektzeitraum“ und „Bewilligungszeitraum“?
Der Projektzeitraum ist gleichzeitig auch der Bewilligungszeitraum (BWZ). Dieser steht ganz offiziell in deinem Zuwendungsbescheid. Hier geht es nur um formale Förderkriterien, da der BWZ im Zuwendungsbescheid den Start und das Ende deiner Projektbewilligung markiert. Dein Projekt darf nicht vor dem Start des BWZ beginnen und auch nicht nach dem BWZ enden!
Wichtig: Es darf vor dem Start des Bewilligungszeitraumes z.B. keine Öffentlichkeitsarbeit stattfinden oder bereits Gelder ausgegeben werden. Auch nach dem Ende des BWZ darf kein Geld mehr ausgegeben werden!
Gibt es Ausgaben, die nicht gefördert werden?
Auch, wenn wir mit unseren Fördergeldern so gut, wie möglich dein Projekt unterstützen wollen, gibt es Ausgaben, die laut dem Zuwendungsrecht nicht förderfähig sind.
Hier ein Überblick über typische nicht förderfähige Ausgaben:
- Pfand
- Tragetüten / Einkaufstaschen
- Alkohol
- Geschenke & Gutscheine
- Medikamente, Kondome, Hygieneartikel
Du bist dir bei einer Ausgabe unsicher?! Dann einfach anrufen bei der Koordinierungs- und Fachstelle. Ich helfe gern weiter!
Kann ich Geld für andere Ausgaben verwenden, die nicht geplant waren?
Es kommt vor, dass während des Projekts nicht alles so läuft, wie ursprünglich geplant. Auch Ausgaben können sich ändern. Es ist möglich Kostenpunkte umzuwidmen, das heißt Gelder für Ausgaben zu verschieben. Dafür muss ein Antrag auf Kostenänderung gestellt werden.
Hier berät dich die Koordinierungs- und Fachstelle auf schnellem Weg. Einfach anrufen!
Was kann ich tun, wenn ich mehr Ausgaben in einem Kostenpunkt habe, als geplant?
Auch hier gilt: Es kommt vor, dass sich während des Projekts geplante Ausgaben verändern. In einzelnen Kostenpunkten dürfen die Kosten 20% von der Plansumme übersteigen. Das ist ohne Antrag und Meldung möglich. Dafür müsst ihr aber die entsprechende Summe bei einem anderen Kostenpunkt abziehen. Betragen die Mehrausgaben in einzelnen Kostenpunkten mehr als 20% ist es möglich Kostenpunkte umzuwidmen, das heißt Gelder für Ausgaben zu verschieben. Dafür muss ein Antrag auf Kostenänderung gestellt werden.
Hier berät dich die Koordinierungs- und Fachstelle auf schnellem Weg. Einfach anrufen!
Was tun, wenn ich Gelder übrig habe?
Dein Projekt ist bereits abgeschlossen und du hast Fördergelder übrig? Da wir nur fördern, was dir an Geld fehlt, musst du das übrige Geld an uns zurückzahlen. Wohin genau? Diese Info findest du in deinem Zuwendungsbescheid!
Zeichnet sich bereits während deines Projekts ab, dass du einige Gelder übrighaben wirst, greif zum Telefon und lass dich von der Koordinierungs- und Fachstelle beraten!
Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht mehr innerhalb des Bewilligungszeitraumes erhalte?
Sollte dies trotz guter Projektzeitplanung einmal passieren, bitte noch vor Projektende zum Telefon greifen und mit der Koordinierungs- und Fachstelle besprechen!
Wozu brauche ich das Formular „Vergabevermerk“?
Falls du in deinem Projekt größere Aufträge vergibst mit einem geschätzen Nettowert über 15.000,00 € (gilt nur bis 31.12.2025), musst du ein einfaches, dokumentiertes Vergabeverfahren starten. Dies erfolgt in 3 Schritten:
- Ausschreibung für deine benötigte Leistung formulieren,
- an mindestens 3 Anbieter senden
- eingegangene Angebote schriftlich vermerken im Formular „Vergabevermerk“
Üblicherweise erhält der Anbieter mit dem kostengünstigsten Angebot den Zuschlag für den Auftrag. Im Sinne des Wettbewerbs, sind andere Begründungen für eine Vergabe, wenn sie nachvollziehbar sind, auch möglich.
Fragen dazu gern an die Koordinierungs- und Fachstelle stellen!
Was muss ich bei der Öffentlichkeitsarbeit für mein Projekt beachten?
Starte mit deiner Öffentlichkeitsarbeit / Werbung für dein Projekt so früh, wie möglich, aber auf keinen Fall vor dem Beginn deines Bewilligungszeitraumes! Wenn du Drucksachen (z.B. Flyer, Poster) zur Werbung für dein Projekt erstellst, muss unbedingt unser Förderlogo und das vom Bund mit drauf. Beide Logos stellen wir dir als Logoleiste auf Anfrage per Mail zur Verfügung.
Achtung: Deine Drucksachen müssen vorher freigegeben werden. Sende deine Entwürfe also im Vorfeld rechtzeitig an die Koordinierungs- und Fachstelle zur Freigabe!
Auch, wenn du keine Drucksachen zur Werbung deines Projekts erstellst, bitten wir dich bei jeder Gelegenheit auf unsere Förderung zu verweisen. Da reicht auch der Fördersatz.
Detaillierte Infos zur Öffentlichkeitsarbeit findest du im „Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit“!
Warum benötige ich vor dem Druck meiner Drucksachen die Freigabe durch die Koordinierungs- und Fachstelle?
Uns und auch dem Bund, von dem die Fördergelder kommen ist es wichtig, dass die Projekte auch Werbung für das Förderprogramm machen. Manchmal wird diese Werbung durch die Träger aber vergessen, oder das falsche Logo wird verwendet. Durch die Freigabe soll dies vermieden werden. Die Träger können sich gleichzeitig sicher sein, alles richtig gemacht zu haben bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Wo finde ich das Förderlogo der Partnerschaft für Demokratie Cottbus?
Das aktuelle Förderlogo der PfD Cottbus und vom Bund erhälst du als Logoleiste auf Anfrage per Mail bei der Koordinierungs- und Fachstelle.
Kann ich die Partnerschaft für Demokratie Cottbus bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützen?
JA! Auf unserer Website informieren wir über alle anstehenden Termine aus euren Projekten und stellen eure Projekte vor. Ihr könnt uns dabei unterstützen! Sendet uns von eurem Projekt / eurer Veranstaltung / eurer Aktion 2-3 Fotos, die wir veröffentlichen dürfen per Mail an: pfd-cottbus@big-demos.de
Achtung: Bitte klärt im Vorfeld die Rechte an den Bildern und, ob die Personen, die eventuell zu sehen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind!
Muss ich nach dem Ende meines Projektes noch etwas tun?
Sobald dein Projekt beendet ist, also dein Bewilligungszeitraum endet, hast du Zeit den Verwendungsnachweis für dein Projekt zu erstellen. Hier gibst du uns Infos zur Verwendung der Fördermittel und teilst uns mit, ob dein Projekt erfolgreich lief und du deine Projektziele erreicht hast. Dafür nutzt du unser „Verwendungsnachweisformular„. Dieses findest du im Downloadbereich unserer Website.
Wann muss ich den Verwendungsnachweis zu meinem Projekt abgeben?
4 Wochen, nachdem dein Projekt beendet ist, siehe Ende deines Bewilligungszeitraumes, musst du den Verwendungsnachweis für dein Projekt bei der Partnerschaft für Demokratie Cottbus einreichen. Das genaue Abgabedatum findest du auch im Zuwendungsbescheid zu deinem Projekt. Für den Verwendungsnachweis verwendest du ausschließlich das Formular „Verwendungsnachweis“. Dies kannst du auf unserer Website www.demokratie-cottbus.de im Downloadbreich herunterladen.
Was muss ich alles mit dem Verwendungsnachweis einreichen?
Neben dem Verwendungsnachweisformular, welches bereits die Belegliste mit beinhaltet, reichst du weitere Unterlagen und Belege mit ein. Was genau dazu gehört, steht im Verwendungsnachweis und auch in den Nebenbestimmungen zu deinem Zuwendungsbescheid. Dein Verwendungsnachweis kommt vollständig bei uns an, wenn du Folgendes an uns gesendet hast:
- Verwendungsnachweisformular (Sachbericht)
- ggf. Teilnehmerliste
- ggf. Honorarnachweise
- ggf. Vergabevermerk
Bitte denke daran, den Verwendungsnachweis mit Unterschrift einzureichen!
Neben dem Verwendungsnachweisformular, welches bereits die Belegliste mit beinhaltet, reichst du weitere Unterlagen und Belege mit ein. Was genau dazu gehört, steht im Verwendungsnachweis und auch in den Nebenbestimmungen zu deinem Zuwendungsbescheid. Dein Verwendungsnachweis kommt vollständig bei uns an, wenn du Folgendes an uns gesendet hast:
- Verwendungsnachweisformular
- Belegliste
- alle deine Kaufbelege und Rechnungen im Original
- Kopien der Kontoauszüge (Zahlungsnachweise) von allen Zahlungen, die du nicht bar beglichen hast
- optional: Vergabevermerke, Teilnehmerlisten, Kopien von Honorarverträgen
Bitte denke daran, den Verwendungsnachweis und die Belegliste mit Unterschrift einzureichen!
Was passiert, nachdem ich meinen Verwendungsnachweis eingereicht habe?
Nach der Einreichung des Verwendungsnachweises wird dieser geprüft. Wir schauen, ob alle notwendigen Unterlagen und Belege dabei sind und prüfen, ob die finanziellen Angaben stimmen. In der Regel erhält der Träger nach dieser Vorprüfung eine Infomail, dass alle Unterlagen da sind oder er wird aufgefordert fehlende Unterlagen nachzureichen oder notwendige Korrekturen vorzunehmen.
Ihr habt noch Fragen?
Bei jeglichen Fragen, Unsicherheiten, ungeplanten Änderungen etc. den Weg zum Telefonhörer nicht scheuen! Die Koordinierungs- und Fachstelle ist dein erster und direkter Ansprechpartner während deines Projekts und berät dich gern zu allen Fragen und jederzeit!
Koordinierungs- und Fachstelle
Melina Fuentealba-Prötel
0163 3973417
pfd-cottbus@big-demos.de
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